Kfz-Haftpflichtgutachten · Region Koblenz

Unfall ohne eigene Schuld?
Unser Gutachten kostet Sie 0 €.

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf ein unabhängiges Sachverständigengutachten. Die gegnerische Versicherung trägt sämtliche Kosten – und wir setzen Ihre Ansprüche durch: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und Mietwagen.

5,0 · 30 Google-Bewertungen
Unfallschaden eines VW Golf am Heck – typischer Auffahrunfall, Schadensaufnahme durch Kfz-Sachverständigen
Vor-Ort-Service inklusive Region Koblenz / Neuwied + 70 km
0 € für Sie Gegnerische Versicherung zahlt
Gerichtsfest Anerkannt bei Versicherern & Gerichten
2–3 Werktage Schnelle Erstellung Ihres Gutachtens
Vor-Ort-Service Region Koblenz / Neuwied + 70 km
Freie Gutachterwahl Ihr gesetzliches Recht – Sie entscheiden
5,0 / 30 Bewertungen Auf Google bestätigt
Worum es wirklich geht

Nach einem Unfall entscheidet das Gutachten über Ihr Geld.

Versicherungen rechnen Schäden zu niedrig ab
Wertminderung wird oft verschwiegen
Nutzungsausfall wird nicht von selbst erstattet
Verdeckte Folgeschäden bleiben unentdeckt

Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger erstellt ein neutrales, gerichtsverwertbares Gutachten, das den tatsächlichen Schaden an Ihrem Fahrzeug dokumentiert. Anders als Kostenvoranschläge von Werkstätten berücksichtigen wir auch Wertminderung, Nutzungsausfall und versteckte Folgeschäden.

VW Golf 8 R mit Front- und Kotflügelschaden – Beispielfall aus der Praxis von Kfz-Gutachter Degen
Beispiel aus unserer Praxis

Schadengutachten für einen VW Golf 8 R

Ausgangslage

Der Besitzer eines VW Golf 8 R wurde in einen unverschuldeten Unfall durch eine Vorfahrtsverletzung verwickelt. Der Kunde wollte Gewissheit über die ihm zustehenden Schadenpositionen, um nicht auf etwaigen Kosten sitzen zu bleiben.

Ergebnis

Das unabhängige Schadengutachten ergab folgende Positionen:

  • 7.800 € Reparaturkosten
  • 1.500 € Wertminderung
  • 59 € Nutzungsausfall pro Tag
  • 25 € Unkostenpauschale

Ohne das Unfallgutachten wäre ein erheblicher Teil des Schadens unberücksichtigt geblieben. Der Kunde erhielt auf Grundlage des Gutachtens die volle Entschädigung von der gegnerischen Versicherung – schnell, rechtssicher und ohne eigene Kosten zu tragen.

Unabhängig & gerichtsfest

Warum Sie einen unabhängigen Gutachter brauchen.

Maximale Schadensersatzforderung Statt Minimalschätzung der gegnerischen Versicherung – wir setzen Ihre vollen Ansprüche durch.
Rechtssichere Dokumentation Anerkannt bei Versicherung & Gericht – gerichtsverwertbares Gutachten nach BVSK-Standard.
Erkennung verdeckter Schäden Folge- und Unfallspuren, die einer einfachen Sichtprüfung entgehen – aber Ihren Anspruch reduzieren würden.
Merkantile Wertminderung Exakte Berechnung des Wertverlusts, der durch den Unfall am Wiederverkaufswert entsteht.
Unabhängige Expertise Keine Interessenkonflikte – wir arbeiten ausschließlich für Sie als Geschädigten, nicht für die Versicherung.

Schaden direkt online melden.

In 2 Minuten alle Daten erfasst, Fotos hochgeladen – wir melden uns innerhalb einer Stunde mit einem Vor-Ort-Termin. Keine Wartezeiten, keine Bürokratie.

Jetzt Schaden melden
Sichere Datenübertragung Rückmeldung in 1 Stunde Kostenfrei & unverbindlich
Was kostet das?

Was kostet ein Kfz-Gutachten?

0 €

bei Fremdverschulden

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung sämtliche Kosten des Gutachtens. Keine Vorkasse, keine versteckten Gebühren – Sie zahlen keinen Cent aus eigener Tasche.

Entscheidungshilfe

Benötige ich überhaupt ein Gutachten?

Nicht jeder Schaden braucht ein vollständiges Sachverständigengutachten. Hier sehen Sie auf einen Blick, wann sich der Aufwand lohnt – und wann ein einfacher Kostenvoranschlag reicht.

NEIN, wenn:

  • Sie bewusst auf Ansprüche verzichten möchten – z. B. weil Sie einen geringen Schaden selbst tragen.
  • Bagatellschaden – bei Reparaturkosten unter ca. 750 € reicht meist ein Kostenvoranschlag.

JA, wenn:

  • Unverschuldeter Unfall mit Fremdverschulden – Sie haben Anspruch auf ein unabhängiges Gutachten.
  • Ansprüche vollumfänglich absichern – Beweissicherung, Wertminderung, Nutzungsausfall und Mietwagen korrekt dokumentiert.
Marc Degen, Kfz-Sachverständiger und Karosseriebau-Meister, bei der Schadenaufnahme vor einem verunfallten Fahrzeug
BVSK-zertifiziert
Wer für Sie kämpft

Tim & Marc Degen –
Ihr Team aus Weißenthurm.

Wir sind unabhängige Kfz-Sachverständige aus der Region Koblenz – Tim als BVSK-geprüfter Sachverständiger und Kfz-Meister, Marc als Karosserie- und Fahrzeugbau-Meister mit Porsche-Zertifizierung. Gemeinsam stehen wir dafür, dass Sie als Geschädigter alles bekommen, was Ihnen zusteht – gerichtsfest dokumentiert, ohne Kompromisse.

BVSK-geprüfter Sachverständiger Kfz-Meister Karosseriebau-Meister Porsche Multi-Materialmix Experte Car-O-Liner Mess- & Richtsystem Profi
Wichtig zu wissen

Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Unfall.

Viele Autofahrer kennen ihre Rechte nach einem unverschuldeten Autounfall nicht, verschenken dadurch Geld und bleiben auf Schadensersatzforderungen sitzen. Damit Ihnen das nicht passiert, hier die sechs wichtigsten Ansprüche im Überblick.

Freie Gutachterwahl

Sie bestimmen selbst, welcher Sachverständige Ihr Fahrzeug begutachtet – die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben.

Reparaturkosten

Keine Schätzung, keine versteckten Schäden – sondern eine kalkulatorische Schadensfeststellung nach Herstellervorgaben für eine sach- und fachgerechte Reparatur.

Wertminderung

Ausgleich des Wertverlusts, da Ihr Fahrzeug nun als „Unfallfahrzeug" gilt – auch nach fachgerechter Reparatur ist der Wiederverkaufswert geringer.

Nutzungsausfall

Ausfallentschädigung für jeden Tag, an dem Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen können – die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und Tagessätzen.

Mietwagenkosten

Ersatzfahrzeug für den gesamten Zeitraum der Reparatur – die Mietwagenklasse richtet sich nach der Klasse Ihres beschädigten Fahrzeugs.

Anwalts- und Sachverständigenkosten

Auch Honorare für den Sachverständigen und einen Fachanwalt für Verkehrsrecht trägt die gegnerische Versicherung bei unverschuldetem Unfall.

Sofort-Checkliste am Unfallort

Die 5 Ws nach einem Verkehrsunfall.

1

Wer

ist beteiligt? Namen, Adressen, Versicherungen & Kennzeichen aller Beteiligten notieren.

2

Wo

ist es passiert? Genauen Ort, Straße, ggf. Hausnummer und Fahrtrichtung festhalten.

3

Wann

ist der Unfall geschehen? Datum & Uhrzeit exakt dokumentieren – auch Witterung notieren.

4

Was

ist passiert? Hergang stichpunktartig festhalten und am besten Fotos vom Schaden machen.

5

Wie

geht es weiter? Polizei – und uns als unabhängigen Sachverständigen anrufen.

So einfach geht's

In drei Schritten zum Haftpflichtgutachten.

01

Schaden melden

Online-Formular ausfüllen, anrufen oder per WhatsApp schreiben. Wir klären Ihre Situation und vereinbaren direkt einen Vor-Ort-Termin.

Antwort innerhalb 1 Stunde
02

Begutachtung vor Ort

Wir kommen zu Ihnen – an die Wunschadresse, in die Werkstatt oder zum Unfallort. Vollständige Schadensaufnahme, fotografische Dokumentation, Bewertung nach BVSK-Standard.

Vor-Ort-Service inklusive
03

Gutachten & Abwicklung

Sie erhalten Ihr Gutachten digital und auf Wunsch in Papierform. Auf Anfrage versenden wir es direkt an die gegnerische Versicherung – Sie müssen sich um nichts kümmern.

2–3 Werktage
Häufige Fragen

Was Sie über das Haftpflichtgutachten wissen sollten.

Wer zahlt das Kfz-Haftpflichtgutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die kompletten Kosten des Gutachtens – für Sie als Geschädigten entstehen keinerlei Kosten.

Das gilt unabhängig davon, wer den Gutachter beauftragt – Sie haben das Recht der freien Gutachterwahl. Anders verhält es sich bei selbstverschuldetem Unfall oder Kasko-Schäden – hier sind die Kosten teilweise oder ganz von Ihnen zu tragen.

Habe ich wirklich freie Gutachterwahl?

Ja, das ist durch den Bundesgerichtshof bestätigt. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben. Achten Sie auf sogenannte „Versicherungsgutachter" – deren Aufgabe ist nicht, Ihre Interessen zu vertreten, sondern die Kosten für die Versicherung zu minimieren.

Mit einem unabhängigen Sachverständigen sichern Sie sich, dass alle Schadenspositionen vollständig und korrekt erfasst werden.

Wie schnell können Sie vor Ort sein?

Bei einem akuten Schaden sind wir oft noch am selben Tag bei Ihnen – spätestens am Folgetag. Innerhalb der Region Koblenz / Neuwied und im Umkreis von 70 km kommen wir auf Wunsch direkt zu Ihnen, in die Werkstatt oder an den Unfallort.

Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel 2–3 Werktage nach der Begutachtung.

Bekomme ich auch Geld für Wertminderung und Nutzungsausfall?

Ja – das sind beides separate, gesetzlich anerkannte Schadensersatzansprüche, die wir in unserem Gutachten dokumentieren.

Wertminderung entsteht, weil Ihr Fahrzeug nach dem Unfall offiziell als „Unfallwagen" gilt – auch nach fachgerechter Reparatur sinkt der Wiederverkaufswert. Nutzungsausfall ist eine Tagesentschädigung für jeden Tag, an dem Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können – die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse.

Was passiert, wenn die Versicherung Forderungen kürzt?

Versicherer versuchen gerne, Positionen zu streichen oder zu reduzieren. Mit unserem detaillierten Gutachten haben Sie eine starke Grundlage in der Hand. Auf Wunsch koordinieren wir auch den Schriftverkehr mit der gegnerischen Versicherung.

Falls die Versicherung trotzdem mauert, empfehlen wir, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten – dessen Kosten werden bei unverschuldetem Unfall ebenfalls von der Gegenseite übernommen.

Was bei strittiger Schuldfrage?

Auch bei unklarer oder strittiger Schuldfrage erstellen wir Ihnen ein Gutachten – entweder im Auftrag eines Rechtsanwalts (beweissichernd) oder als Privatgutachten zur Klärung der Sachlage.

In diesem Fall können die Kosten zunächst von Ihnen zu tragen sein, werden aber bei späterer Klärung der Schuldfrage erstattet. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie ehrlich.

Welche Fahrzeuge begutachten Sie?

Wir erstellen Haftpflichtgutachten für sämtliche Fahrzeugarten: Pkw, Motorräder und Zweiräder, E-Bikes und Pedelecs, Nutzfahrzeuge und Transporter, Oldtimer und Youngtimer sowie Sonderfahrzeuge.

Besondere Expertise haben wir bei der Karosseriebewertung (Alu-Technik, Multi-Material-Bauweise) sowie bei Liebhaberfahrzeugen.

Lieber direkt sprechen?

Wir sind für Sie da.

Anrufen, kurz schildern, Termin vereinbaren – oft sind wir noch am selben Tag bei Ihnen vor Ort. Beratung kostet nichts und ist unverbindlich.

Lieber per Mail? info@kfz-gutachter-degen.de